Klug erben mit dem Pflichtteil
Der Erbe erhält das gesamte Vermögen eines Verstorbenen – so zumindest der allgemeine Glaube! Allerdings wissen viele nicht, dass enterbten Angehörigen ein Anspruch auf Pflichtteil zusteht. Der Pflichtteil ist der Mindestanteil am Nachlass des Verstorbenen, der per Gesetz bestimmten Verwandten zusteht. Hat der Erblasser noch zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, kann dem Pflichtteilsberechtigten aus dem verschenkten Anteil die sogenannte Pflichtteilsergänzung zustehen.
Wer, wann und in welcher Höhe gegen wen überhaupt einen Pflichtteilsanspruch geltend machen kann, darüber informiert Fachanwältin für Erbrecht, Elke Kestler, in ihrem Vortrag,
Wer sein Testament errichten möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Pflichtteilsansprüche durch die Gestaltung entstehen können. Lebensnah und für jeden verständlich erläutert Elke Kestler, wie Sie Pflichtteilsansprüche bei der eigenen Nachfolgeplanung berücksichtigen und diese rechtssicher ausschließen.
1 Abend, 23.02.2023 Donnerstag, 19:00 - 20:00 Uhr, | |||||||
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Elke Nicole Kestler , Fachanwältin für Erbrecht | |||||||
F-1705-NEN | |||||||
- barrierefrei | |||||||
Kursgebühr: 2,50 € |