Vorsorgevollmacht - brauche ich die?


Wer entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wer kümmert sich um meine Pflege? Und wer hat das Recht, in meinem Namen einer medizinischen Behandlung zuzustimmen? In einer Vorsorgevollmacht können Sie genau das festlegen. Wichtig dabei ist, eine Vorsorgevollmacht macht für Jeden und in jedem Alter Sinn.

Jeder volljährige Bundesbürger sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen, denn Angehörige sind nicht automatisch vertretungsberechtigt. Nur mit einer Vorsorgevollmacht kann die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers wirksam und dauerhaft vermieden werden, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gelten solange sie nicht widerrufen werden, müssen aber der aktuellen Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Anwendung entsprechen. Dies ist bei älteren Dokumenten nicht mehr der Fall.

Fachanwältin für Erbrecht, Elke Kestler, erklärt, wie Sie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nach aktueller Rechtslage gestalten und auch in Zukunft aktuell halten können.






1 Abend, 07.02.2023
Dienstag, 19:00 - 20:30 Uhr,
1 Termin(e)
ZeitOrt
Di07.02.2023
19:00 - 20:30 Uhr
Rathaus Schwarzenfeld, Viktor-Koch-Straße 4, 92521 Schwarzenfeld, Sitzungssaal
Elke Nicole Kestler
, Fachanwältin für Erbrecht
F-1700-NAB
Kursgebühr:
3,00

Belegung: 
Plätze frei
 (Plätze frei)

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