Kinder haften für Ihre Eltern! Exit-Strategien im Pflegefall


Wie war das? Eltern haften für Ihre Kinder, so heißt es doch?! Nein, jetzt haften die Kinder für ihre Eltern! Wenn Vater oder Mutter zum Pflegefall werden und selbst über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen, „dürfen“ die Kinder in die Bresche springen. Wie und in welcher Höhe können Kinder für die Kosten der Pflege der Eltern herangezogen werden? Unter welchen Voraussetzungen ist dies überhaupt rechtlich möglich? Welche vorbeugenden Maßnahmen können Kinder und Eltern treffen?

Fachanwältin für Erbrecht, Elke Kestler, klärt auf und beantwortet all diese Fragen für jeden verständlich. So schafft sie eine Entscheidungsgrundlage für notwendige Vorsorgemaßnahmen im Pflegefall. Denn das Risiko, ein Pflegefall zu werden, kann jeden von uns treffen.

Anmeldeschluss: 13.02.2023!




1 Abend, 16.02.2023
Donnerstag, 19:00 - 20:30 Uhr,
1 Termin(e)
ZeitOrt
Do16.02.2023
19:00 - 20:30 Uhr
Volksbildungswerk Nittenau, Gerichtsstraße 11, 93149 Nittenau, Kursraum 2 rechts
Elke Nicole Kestler
, Fachanwältin für Erbrecht
F-1701-NIT
Kursgebühr:
2,50

Belegung: 
Plätze frei
 (keine freien Plätze. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.)

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